Corporate Governance Transparenz ist uns wichtig

Hier finden Sie umfassende Infor­mationen zu den Prinzipien, Richtlinien und Best Practices, die uns als Unternehmen dabei helfen, ethisch, effizient und im Einklang mit den Interessen aller Stakeholder zu agieren.

Aufzeichnung von Telefongesprächen

Wir weisen unsere Geschäftspartner darauf hin, dass die Telefongespräche mit Mitarbeitenden der Fachbereiche Advisory Desk sowie Trading Desk gem. den Bestimmungen der KaMaRisk auf Tonträger aufgezeichnet werden. (Stand 25.08.2017)

Ausführungsgrundsätze der Helaba Invest

Die Anforderung an die bestmögliche Ausführung von Entscheidungen über den Erwerb bzw. die Veräußerung von Vermögensgegenständen ergibt sich u.a. aus § 2 Abs. 4 der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsregeln nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAVerOV). Die detaillierten Grundsätze enthält das Dokument “Ausführungsgrundsätze der Helaba Invest”.

Bericht über Ausführungsqualität gemäß MiFID II und TOP 5-Report

Bewertungsrichtlinie (Pricing Policy)

Bundesbank-Identnummer der institutionellen Publikumsfonds

BVI-Wohlverhaltensregeln

Die Wohlverhaltensregeln des BVI legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten von Fondsverwaltern hinausgehen. Sie tragen deren Rolle als Treuhänder Rechnung, die besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber den Anlegern stellt. Wir, Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, halten diese Wohlverhaltensregeln in der Fassung vom 1. Juli 2019 ein.

Die BVI-Wohlverhaltensregeln sind hier (Weiterleitung zur Seite des BVI) abrufbar.

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten (Conflict of Interest Policy)

Hinweise zum Schutz der Anleger vor unnötigen und rücknahmebedingten Transaktionskosten

Die Helaba Invest ist dem Anleger gegenüber zur Transparenz verpflichtet und hat die BVI-Wohlverhaltensregeln umgesetzt. Die Helaba Invest hat gemäß der Wohlverhaltensregeln Nr. I folgende Maßnahmen ergriffen, um die Anleger vor unnötigen Transaktionskosten infolge überhöhter Umschlagshäufigkeit und vor Nachteilen durch rücknahmebedingte Transaktionskosten zu schützen:

  • Anlageentscheidungen beruhen im Wesentlichen auf den Signalen von Modellen des quantitativen Asset Managements. Sie werden zwar vom Fondsmanager initiiert, allerdings kann dieser keine Brokervorgabe an das Trading Desk machen, welches die Anlageentscheidungen des Fondsmanagers am Markt umsetzt.
  • Die Auswahl des Brokers erfolgt durch das Trading Desk aufgrund der internen Regeln streng nach Best-Execution-Grundsätzen.
  • Mitarbeiter der Helaba Invest profitieren in keiner Weise direkt oder indirekt durch erhöhte Transaktionskosten in den Sondervermögen.
  • Für jeden OGAW-Publikumsfonds wird ein Schwellenwert unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, der vorgehaltenen Liquidität und des Volumens von Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen für die zulässige Transaktionshäufigkeit definiert. Bei Erreichen des Schwellenwertes werden die Ursachen geklärt und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen.
  • Für jedes Sondervermögen wird die Portfolio-Turnover-Rate (PTR) berechnet und im eReporting ausgewiesen. Für OGAW-Publikumsfonds wird die PTR zusätzlich unter untenstehendem Link ausgewiesen.
  • Die PTR wird seit dem Geschäftsjahresende 2010/2011 für die Fonds der Helaba Invest nach Anlage 2 (zu § 25 Absatz 1 Nummer 14) der InvPrüfbV berechnet.

Bei Sondervermögen, bei denen das Portfoliomanagement gemäß §36 KAGB an einen Dritten ausgelagert ist, werden ebenfalls geeignete Maßnahmen zum Schutz der Anleger zur Vermeidung unnötiger Transaktionskosten infolge überhöhter Umschlagshäufigkeit und vor Nachteilen durch rücknahmebedingte Transaktionskosten umgesetzt.

Hinweise zum Beschwerdeverfahren

Wir nehmen Ihre Kritik ernst. Hinweise und Anregungen begreifen wir als Chance, Produkte und Prozesse weiter zu verbessern. Ihre Beschwerde gibt uns die Möglichkeit, direkt mit Ihnen in Kontakt zu treten und für Sie zufriedenstellende Lösungen zu finden. Das Dokument “Hinweise zum Beschwerdemanagement für die Privatanleger von Fonds der Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH” enthält detaillierte Informationen zum Beschwerdeverfahren.

Informationen zu bail-in-fähigen Finanzinstrumenten

Nach der europäischen Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Bank Recovery and Resolution Directive) können Anleger, die bail-in-fähige Forderungen oder Schuldtitel erworben haben, bei einer Sanierung oder Abwicklung des rückzahlungsverpflichteten Instituts zur Haftung herangezogen werden. Dies geschieht, indem der Wert der Forderung oder des Schuldtitels herabgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt wird („Bail-In“). Sofern ein Investmentvermögen in ein von einem Bail-In betroffenen oder auch bereits nur möglicherweise zukünftig betroffenen Institut investiert ist, kann sich dies nachteilig auf den Wert der Investition und somit auf Wert des Sondervermögens bzw. Anteilwert auswirken. Die Reihenfolge einer möglichen Haftung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer Internetseite dargestellt (Haftungskaskade). Sie ist unter folgender Internet-Adresse abrufbar:

Informationen zum Einsatz von Finanzinstrumenten

Leitlinien für das Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen und zur Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten in Aktiengesellschaften (Mitwirkungspolitik)

Als Kapitalanlagegesellschaft vertreten wir die Interessen und Stimmrechte unserer Anleger gegenüber Aktiengesellschaften. Bei der Stimmrechtsausübung handeln wir ausschließlich im Interesse der Anleger des jeweiligen Investmentvermögens. Nähere Informationen zu unserer Stimmrechtsausübung erhalten Sie im untenstehenden Dokument “Mitwirkungspolitik”.

Leitlinien zum Abstimmungsverhalten:

Berichte über das Abstimmungsverhalten:


Nachhaltigkeit bei der Helaba Invest

In diesem Abschnitt finden Sie Informationen, wie die Helaba Invest das Thema Nachhaltigkeit umsetzt.

Sustainable Investment Framework

Das Sustainable Investment Framework (SIF) konkretisiert unsere Nachhaltigkeitsstrategie für den Investmentbereich und ist eine Säule im Sustainable Finance Framework unserer Muttergesellschaft Helaba.

Mit unserer ambitionierte ESG-Investment-Policy haben wir bereits 2021 ein wesentliches Rahmenwerk für nachhaltige Investitionen festgelegt, welches für unsere Bestandsfonds weiterhin Anwendung findet.

Engagement

Als Ausdruck unseres Nachhaltigkeitsstrebens wirken wir mit ESG-Engagement gezielt darauf hin, bei Unternehmen Verbesserungen herbeizuführen. Dies umfasst die Bereiche Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption. Dabei bedienen wir uns der Hilfe und der Methodik des externen Dienstleisters ISS.

DNK-Bericht der Helaba Invest

Die Helaba Invest veröffentlicht jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Hierin sind u. a. die Nachhaltigkeitsziele, die Nachhaltigkeitsstrategie sowie einzelne Handlungsfelder ausführlich beschrieben.

Zu finden ist der aktuelle Bericht für das Jahr 2022 hier (Sie werden auf die Seite des DNK weitergeleitet). DNK-Erklärungen der Vorjahre finden Sie in der Datenbank des DNKs.

PRI-Bericht

Als Unterzeichnerin der UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) haben wir uns freiwillig dazu verpflichtet, den Dialog mit Unternehmen zu suchen und ESG-Aspekte (Umwelt, Soziales, Governance) in unserem Engagement zu berücksichtigen. Durch diese Unterzeichnung verpflichten wir uns auch, unsere Investitionen auf Nachhaltigkeit auszurichten, andere Marktteilnehmer zur nachhaltigen Investition zu ermutigen und über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten. 

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Erklärung über Strategien mit nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Vergütungsgrundsätze der Helaba Invest

Unser Blick auf die Lieferkette für die Einhaltung von Menschenrechten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)

Falls Sie denken, dass unsere Vorbeugungs- und Prüfmaßnahmen an einer Stelle nicht ausreichend sind, haben Sie über folgende Internetseite der Helaba die Möglichkeit uns Ihre Hinweise zukommen zu lassen: https://www.helaba.com/de/nachhaltigkeit/unser-ganzheitlicher-blick-auf-die-lieferkette.php

Wissen entscheidet.

Happy Birthday Basisfonds

Happy birthday, HI-Basisfonds!

Zwei unserer HI-Basisfonds feierten jüngst ihren ersten Geburtstag. Wie im Namen beinhaltet, können diese Fonds als Basisinvestment für die Allokation in der Direktanlage oder in Spezialfonds dienen. Unter einem Basisinvestment verstehen wir Anlagestrategien, welche sich nahe am jeweiligen Anlageuniversum orientieren und durch die aktive Nutzung begrenzter Freiräume eine attraktive, nahe am Index liegende Performance erreichen sollen. Dies ist bislang auch gut gelungen, wie aus der unten aufgeführten Tabelle ersichtlich wird. Die HI-Basisfonds ermöglichen Anlegern somit einen effizienten, diversifizierten und performanceorientierten Zugang zu einem bestimmten Anlageuniversum. Alle HI-Basisfonds werden zudem im Rahmen der HI-ESG Investment-Policy verwaltet. Die HI-Basisfonds verfügen über zwei Anteilsklassen. Die I-Tranche steht externen institutionellen Investoren als Anlagevehikel zur Verfügung. Zum anderen nutzen wir die X-Tranche auch selbst im Rahmen unserer aktiv gemanagten Multi Asset-Fonds. Die Anlageklassen unterscheiden sich hinsichtlich Ausgabeaufschlag, Verwaltungsvergütung und Mindestanlagesumme.

Beschäftigungsentwicklung

Der Beschäftigungsboom in Zeiten des demografischen Wandels

Trotz aller wirtschaftlicher Herausforderungen ist die Beschäftigungsentwicklung in Europa sehr stabil und strebt derzeit fast jedes Quartal von einem Beschäftigungsrekord zum anderen. Insbesondere Europa sieht sich mit erheblichen demografischen Herausforderungen konfrontiert. Nur wenige junge Menschen drängen auf den Arbeitsmarkt, während gleichzeitig die Baby-Boomer in den Ruhestand gehen. Dies wirft entscheidende Fragen auf: Woher sollen die neuen Arbeitskräfte kommen? Welche Branchen können vom Beschäftigungszuwachs profitieren und welche werden darunter leiden?

reditrisikostandardansatz KSA CRR Eigenkapitalanforderung Eigenkapital

Auswirkungen der neuen CRR III auf Investmentfonds

Zum 1. Januar 2025 trat die überarbeitete Kapitaladäquanzverordnung (CRR III) in Kraft, die bedeutende Änderungen in der Bewertung von Risikopositionen, insbesondere für Investmentfonds, mit sich bringt. Unser Beitrag gibt eine Übersicht über die zentralen Neuerungen und deren Implikationen für die Solvabilitätsanforderungen im Rahmen des Kreditrisikostandardansatzes (KSA). Das Kreditrisiko ist für den Großteil der Sparkassen das wichtigste Risiko.