Impressum

Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG):

Im Auftrag der
Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH
JUNGHOF
Junghofstr. 24
60311 Frankfurt am Main
Germany
Telefon: (+49) 69 29970-0

Handelsregister:

Frankfurt am Main
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 33615

Geschäftsführer

Dr. Hans-Ulrich Templin (Sprecher der Geschäftsführung)
Dr. Dirk Krupper
Olaf Tecklenburg
Dr. Jürgen Wiedmann

Vorsitzender des Aufsichtsrates:

Hans-Dieter Kemler

Aufsichtsbehörde:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Umsatzsteueridentifikationsnummer:

DE 811 542 149

Legal Entity Indentifier (LEI):

OYYH0Z8IB2DTHP2LUB59

Kontaktaufnahme und Ansprechpartner:

Kirsten Wagner
Telefon: (+49) 69 29970-611
E-Mail: Kirsten.Wagner@helaba-invest.de

Andreas Wildmann
Telefon: (+49) 69 29970-147
E-Mail: Andreas.Wildmann@helaba-invest.de

Art Direction, Screendesign:

La Mina GmbH
Landwehrstrasse 55
64293 Darmstadt

+49 6151 629 25-0
la-mina.de

Hinweise zum Beschwerdemanagement für die Privatanleger von Fonds der Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH (Schlichtungsverfahren)

Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI

Die Helaba Invest hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Helaba Invest nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.

Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten:

Büro der Ombudsstelle des BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Telefon: (030) 6449046-0
Telefax: (030) 6449046-29
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
www.ombudsstelle-investmentfonds.de

Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds zu einem Zweck investieren,
der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln.

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Wissen entscheidet.

Happy Birthday Basisfonds

Happy birthday, HI-Basisfonds!

Zwei unserer HI-Basisfonds feierten jüngst ihren ersten Geburtstag. Wie im Namen beinhaltet, können diese Fonds als Basisinvestment für die Allokation in der Direktanlage oder in Spezialfonds dienen. Unter einem Basisinvestment verstehen wir Anlagestrategien, welche sich nahe am jeweiligen Anlageuniversum orientieren und durch die aktive Nutzung begrenzter Freiräume eine attraktive, nahe am Index liegende Performance erreichen sollen. Dies ist bislang auch gut gelungen, wie aus der unten aufgeführten Tabelle ersichtlich wird. Die HI-Basisfonds ermöglichen Anlegern somit einen effizienten, diversifizierten und performanceorientierten Zugang zu einem bestimmten Anlageuniversum. Alle HI-Basisfonds werden zudem im Rahmen der HI-ESG Investment-Policy verwaltet. Die HI-Basisfonds verfügen über zwei Anteilsklassen. Die I-Tranche steht externen institutionellen Investoren als Anlagevehikel zur Verfügung. Zum anderen nutzen wir die X-Tranche auch selbst im Rahmen unserer aktiv gemanagten Multi Asset-Fonds. Die Anlageklassen unterscheiden sich hinsichtlich Ausgabeaufschlag, Verwaltungsvergütung und Mindestanlagesumme.

Beschäftigungsentwicklung

Der Beschäftigungsboom in Zeiten des demografischen Wandels

Trotz aller wirtschaftlicher Herausforderungen ist die Beschäftigungsentwicklung in Europa sehr stabil und strebt derzeit fast jedes Quartal von einem Beschäftigungsrekord zum anderen. Insbesondere Europa sieht sich mit erheblichen demografischen Herausforderungen konfrontiert. Nur wenige junge Menschen drängen auf den Arbeitsmarkt, während gleichzeitig die Baby-Boomer in den Ruhestand gehen. Dies wirft entscheidende Fragen auf: Woher sollen die neuen Arbeitskräfte kommen? Welche Branchen können vom Beschäftigungszuwachs profitieren und welche werden darunter leiden?

reditrisikostandardansatz KSA CRR Eigenkapitalanforderung Eigenkapital

Auswirkungen der neuen CRR III auf Investmentfonds

Zum 1. Januar 2025 trat die überarbeitete Kapitaladäquanzverordnung (CRR III) in Kraft, die bedeutende Änderungen in der Bewertung von Risikopositionen, insbesondere für Investmentfonds, mit sich bringt. Unser Beitrag gibt eine Übersicht über die zentralen Neuerungen und deren Implikationen für die Solvabilitätsanforderungen im Rahmen des Kreditrisikostandardansatzes (KSA). Das Kreditrisiko ist für den Großteil der Sparkassen das wichtigste Risiko.