Kreditrisikostandardansatz KSA CRR Eigenkapitalanforderung Eigenkapital
20.11.2024

Neue Eigenkapitalregeln und deren Auswirkungen bei Anleihen und Anleihenfonds

Aufgrund des Schwerpunkts des Geschäfts eines Kreditinstituts ist das Kreditrisiko eines der bedeutendsten Risiken. Damit dieses beherrschbar bleibt, hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, die es in ein angemessenes Verhältnis zum Eigenkapital setzen. So ist der durch Eigenkapital abzudeckende Gesamtforderungsbetrag aller Risikopositionen gemäß der CRR (Capital Requirements Regulation) auf das 12,5-fache des Eigenkapitals begrenzt. Im Kreditrisikostandardansatz (KSA) werden die Risikopositionen aufsichtlich vorgegebenen Forderungsklassen zugeordnet und die zugehörigen Bonitätsgewichte ermittelt. Am 19. Juni 2024 wurde die neue Verordnung über Eigenkapitalanforderungen CRR III und die begleitende Richtlinie CRD VI veröffentlicht. Wesentliche Teile sind bereits ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.

Kreditrisikostandardansatz KSA CRR Eigenkapitalanforderung Eigenkapital

Nachfolgend wollen wir auf einige für Kreditinstitute wesentliche Änderungen für Anleihen im Laufzeitbereich von über drei Monaten hinweisen, die den Hauptbestandteil des Depot A bilden.

Europäische Staatsanleihen

Für europäische Staatsanleihen, die nicht auf die Währung des emittierenden Staates, sondern auf die Währung eines anderen Mitgliedsstaates lauten (z.B. polnische, in Euro denominierte Staatsanleihen), galt eine Übergangsregelung. Diese wird erneut um zwei Jahre verschoben, so dass ab 9. Juli 2024 statt der bisherigen 50%-Gewichtung bis zum Jahresende wieder eine Nullgewichtung gilt. Für europäische Staatsanleihen, die in der Währung des emittierenden Mitgliedsstaates emittiert sind, bleibt die Gewichtung unverändert.

Gedeckte Schuldverschreibungen

Das Risikogewicht gedeckter Schuldverschreibungen konnte bisher aus dem Risikogewicht ungedeckter Forderungen abgeleitet werden. Auch zukünftig ist eine Ableitung der Risikogewichte gedeckter Papiere aus dem Risikogewicht ungedeckter Papiere des entsprechenden Instituts möglich. Dabei wird die Risikogewichtung der ungedeckten Schuldverschreibungen nun aus dem Rating der Bank oder dem standardisierten Kreditrisikobewertungsansatz (SCRA) ermittelt. Helaba Invest wird wie bisher das Rating der Bank heranziehen, wodurch sich keine Veränderung bei den Gewichtungen für Covered Bonds ergeben wird.

Institute

Die Kategorie „Institute“ umfasst die vorrangingen Finanzanleihen mit einem Rating. Während der Großteil unverändert bleibt, sinkt das Risikogewicht von Emittenten in der Bonitätsstufe 2 aus dem Ratingbereich A von aktuell 50% auf 30%.

Unternehmen

In dieser Risikopositionsklasse wird es einen deutlichen Vorteil für die Bonitätsstufe 3 aus dem Ratingbereich BBB geben, deren Risikogewicht von 100% auf 75% sinken wird. Dies wirkt sich insbesondere bei Corporate Bonds aus dem Investmentgradebereich aus, da der Anteil dieser Anleihen je nach Anlageuniversum im Bereich von über 50% liegt.

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass Aktien nicht in die Kategorie „Unternehmen“, sondern in die Kategorie „Beteiligungen“ fallen, deren Gewichte ab 2026 sukzessive steigen werden.

Nachrangige Forderungen

Die Risikopositionsklasse „Nachrangige Forderungen“ ist neu und wird den entsprechenden Anteil der nachrangingen Forderungen aufnehmen, der sich bislang in der Positionsklasse „Institute“ befand. Dabei handelt es sich i.d.R. um sogenannte „Senior Non-Preferred-Anleihen“, die künftig mit 150% zu unterlegen sind. Per Saldo führt dies bei nachrangigen Corporate Bonds entsprechend zu einer deutlichen Mehrbelastung. Allerdings werden derartige Anleihen von Verbundunternehmen wie bisher mit 0% Risiko gewichtet.

Welche Publikumsfonds der Helaba Invest profitieren?

Von den beschriebenen Veränderungen profitieren im Anlagespektrum unserer institutionellen HI-Publikumsfonds vor allem Corporate Bonds-Fonds mit einem hohen Anteil von BBB-Non Financials. So würde die KSA-Quote unter der Voraussetzung einer gleichbleibenden Struktur bei unserem HI-Corporates Bonds 2-Fonds (Kurzläuferfonds) von rd. 84% sehr deutlich auf schätzungsweise 67% sinken. Auch der HI-Corporate Bonds 1-Fonds hätte mit voraussichtlich etwas unter 70% eine um immerhin ca. 8% niedrigere KSA-Quote. Ferner sind beim HI-Multi Credit Short Term-Fonds, beim HI-EM Credits Quality Select-Fonds, dem HI-LCR P1-Fonds und dem HI-Renten Emerging Markets VAG-Fonds etwas geringere Belastungen zu erwarten, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.

Des einen Freud, des anderen Leid…

Nach jahrelanger Niedrigzinsphase bietet der Markt für festverzinsliche Anleihen aktuell wieder attraktive Renditen. Während bei anderen Assetklassen durch die neue CRR III z.T. eine deutlich höhere Eigenkapitalbelastung notwendig wird, bleibt bei vielen Renten-Assetklassen die Gewichtung unverändert. Andererseits bringen die Veränderungen bei der CRR III auch spürbare Erleichterungen, sodass es bei deren Anlagevehikeln sogar noch ein ordentliches „Zuckerl“ obendrauf gibt.

Eine Übersicht unserer Anleihenfonds finden Sie hier.

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