Als großer und verantwortungsvoller Investor wollen wir nicht nur passiver Anteilseigner von Unternehmen sein, sondern auch aktiv Einfluss auf diese Unternehmen ausüben. Dies umfasst sowohl den bewussten, konstruktiven und zielorientierten Dialog mit Unternehmen (Engagement) als auch die Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen. Ziel unserer Active Ownership ist es, positive Veränderungen in den Unternehmen herbeizuführen, die langfristige Wertschöpfung und eine nachhaltige Unternehmensführung fördern.
„Unsere Aufgabe als Assetmanager ist es, finanzielle Werte für unsere Klienten zu schaffen und zu schützen. Dies kann nur gelingen, indem wir eine langfristige, ganzheitliche Perspektive einnehmen. Denn wie groß ist mein finanzieller Mehrwert, wenn dieser zulasten der Umwelt oder Menschen entsteht?“
„Wir verstehen es als unsere Pflicht, unsere Nähe zu den Unternehmen zu nutzen, um auf Missstände hinzuweisen und gemeinsam auf Verbesserungen hinzuarbeiten.“
„Über den gemeinsamen Dialog können wir herausfinden, wie ernst es den Unternehmen tatsächlich mit der Behebung
der Missstände ist.“
Engagement – unser Dialog mit Unternehmen
Als Unterzeichner der internationalen Grundsätze für verantwortliches Investieren (UN Principles for Responsible Investment, UN PRI) haben wir uns freiwillig dazu verpflichtet, den Dialog mit Unternehmen zu suchen und ESG-Aspekte in unserem Engagement zu berücksichtigen. Dabei setzen wir neben ISS ESG als externen Partner auch auf unseren hauseigenen Engagement-Ansatz.
Unsere Engagement-Aktivitäten – Allgemeine Prinzipien
Bei unseren Engagement-Aktivitäten konzentrieren wir uns auf die Einhaltung der folgenden Grundsätze und Leitlinien, die im Einklang mit dem normbasierten Engagement-Programm von ISS ESG stehen:
- Prinzipien des UN Global Compact
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der UN (International Labour Organization, ILO)
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- UN Sustainable Development Goals (SDGs)
Unsere Prioritäten beim Engagement
Ziele unserer Engagement-Aktivitäten
Durch unsere Engagement-Aktivitäten leisten wir einen Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele und reduzieren die Klimarisiken in Ihrem Portfolio. Indem wir auf die Einhaltung internationaler Standards hinwirken, trägt Helaba Invest, in Kooperation mit ISS ESG, zur Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten sowie zur Schaffung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen bei. Übergeordnetes Ziel unserer Engagement-Aktivitäten ist die Sicherung bzw. Steigerung des Shareholder Value im Interesse unserer Kunden und der Gesellschaft insgesamt.
Unser Engagement-Prozess
Was löst ein Engagement aus?
- Auffälligkeiten innerhalb unserer vier Engagement-Prioritäten
- Verstöße gegen anerkannte internationale Standards (auch via ISS) oder gegen unsere ESG-Investment-Policy bzw. das Sustainable Investment Framework der Helaba
- Verschlechterung bestimmter Umwelt KPIs (insb. CO2-Emissionen)
- Kontroverse Berichterstattung
Welche Daten ziehen wir heran?
- Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen
- ESG-Daten (u.a. CO2-Emissionen) und -berichte
- Mediale Berichte
Die Erkenntnisse aus den geführten Dialogen fließen in unsere individuelle Risikobeurteilung der Emittenten ein. Dies kann die Gewichtungsempfehlungen insbesondere in nachhaltigkeitsbezogenen Fonds beeinflussen. In letzter Instanz ist auch ein Ausschluss aus dem investierbaren Universum möglich.
Eine ausführliche Beschreibung des Engagement-Prozesses finden Sie im Sustainable Investment Framework der Helaba.
Engagement-Resultate
Helaba Invest und ISS ESG konnten sich erfolgreich für die Implementierung wirkungsvoller Klimastrategien und -ziele einsetzen und Unternehmen im Hinblick auf kontroverse Geschäftsfelder sowie deren Auswirkungen sensibilisieren. Zudem wurde auf die Integrationsmöglichkeiten grüner Finanzinstrumente in die Kapitalstruktur aufmerksam gemacht.
Stimmrechtsausübung
Als Kapitalanlagegesellschaft vertreten wir die Interessen und Stimmrechte unserer Anleger gegenüber Aktiengesellschaften. Bei der Stimmrechtsausübung handeln wir ausschließlich im Interesse der Anleger des jeweiligen Investmentvermögens. Stimmrechte für alle börsennotierte Aktiengesellschaften werden durch die Mandatierung der ISS Europe Ltd. (Institutional Shareholder Services) ausgeübt.
Weitere Informationen zu unserer Stimmrechtsausübung finden Sie im Sustainable Investment Framework der Helaba und hier.
Wissen entscheidet.
Regulatorische Anforderungen von Kreditinstituten im Bereich ESG
Die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG: Environmental, Social, Governance) in die Geschäftsstrategien und Prozesse von Kreditinstituten gewinnt an Bedeutung. Die wachsenden regulatorischen Anforderungen spiegeln damit das verstärkte Bewusstsein wider, dass ESG-Aspekte nicht nur moralische und ethische Überlegungen betreffen, sondern auch wesentliche finanzielle und operationelle Risiken darstellen. Dabei leisten Kreditinstitute erfreulicherweise aktiv einen Beitrag zur Verbesserung. Darüber hinaus spielt die Erkenntnis, dass ESG-Aspekte wesentliche finanzielle und operationelle Risiken darstellen, eine zunehmend wichtige Rolle.
Malteser Social Day 2024
Auch in diesem Jahr hieß es wieder „Raus aus dem täglichen Arbeitstag für einen guten Zweck und ein soziales Engagement„. Der Malteser Social Day (MSD) lockte rund 25 hoch motivierte Mitarbeitende der Helaba Invest und der Helaba, um die Zentgrafschule in Seckbach bei einigen Renovierungsarbeiten zu unterstützen.
Nach einer kurzen Teambesprechung mit der Schulleiterin und einem vorbereiteten Frühstück zur Stärkung ging es schnell ans Werk, denn die Wunschliste der Grundschule hatte einiges für uns auf dem Programm:
Neue Eigenkapitalregeln und deren Auswirkungen bei Anleihen und Anleihenfonds
Aufgrund des Schwerpunkts des Geschäfts eines Kreditinstituts ist das Kreditrisiko eines der bedeutendsten Risiken. Damit dieses beherrschbar bleibt, hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, die es in ein angemessenes Verhältnis zum Eigenkapital setzen. So ist der durch Eigenkapital abzudeckende Gesamtforderungsbetrag aller Risikopositionen gemäß der CRR (Capital Requirements Regulation) auf das 12,5-fache des Eigenkapitals begrenzt. Im Kreditrisikostandardansatz (KSA) werden die Risikopositionen aufsichtlich vorgegebenen Forderungsklassen zugeordnet und die zugehörigen Bonitätsgewichte ermittelt. Am 19. Juni 2024 wurde die neue Verordnung über Eigenkapitalanforderungen CRR III und die begleitende Richtlinie CRD VI veröffentlicht. Wesentliche Teile sind bereits ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.